FAQ | Infos
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FAQ
Was kostet eine Lasershow?
Eine Lasershow ist immer etwas individuelles. Der Preis ist von vielen Faktoren, wie Länge der Show, Anzahl der Laserprojektoren und Nebelmaschinen, Soundanlage, Programmieraufwand, Fahrtkosten usw. abhängig, ist aber auch für Familienfeiern, Hochzeiten und Geburtstage erschwinglich.
Fragen Sie hier unverbindlich an!
Lasershows - welche Arten gibt es?
Bei einer Lasershow unterscheidet man zwischen Beamshow und Grafikshow.
Die Beamshow taucht den Zuschauer sprichwörtlich in die Lasershow ein. Laserstrahlen werden durch den Raum geschickt während sie mittels künstlich erzeugtem Nebel oder Dunst sichtbarer gemacht werden. Die Laserstrahlen können als Tunnel, Kreise, Rechtecke, Linien und anspruchsvollen, ausgetüftelten Figuren dargestellt sein und erzeugen somit farbenprächtige (multicolor, RGB) oder einfarbige Laserbilder.
Die Grafikshow (Projektionsshow) ist eine bildliche Abfolge verschiedener Grafiken (Bilder oder Animationen) die zumeist auf einer Leinwand wiedergegeben wird. Hier gibt es die klassische 2D Darstellung, die Bilder in outline (Umrisse) zeigt, oder als Bitmap-Raster (Vollbild). Möglich sind auch anspruchsvolle 3D Grafiken, die vorzugsweise bei einer Industrie - Show (Automobile, Flugzeugbau, Werkzeuge, ...) Verwendung findet. Egal welche Art von Grafik verwendet wird, alle können wie ein kompletter Film mit handlungsorientiertem Storyboard mit einem leistungsstarken Grafik Scanner dargestellt werden. Hierbei spielt die Leistung des Lasers insofern eine Rolle, auf welche Projektionsfläche mit welcher Distanz die Lasergrafik projiziert wird.
Was ist der empfohlene Mindestabstand zum Laserprojektor für eine sichere Lasershow?
Es gibt keinen allgemeinen Wert, um den jeweils notwendigen Mindestabstand für eine Lasershow anzugeben. Viele verschiedene Faktoren spielen bei der Berechnung eine Rolle:
Scangeschwindigkeit, Projektionsmuster, Strahldivergenz, Ausgangsleistung des Laserprojektors, Strahldurchmesser, etc.
International findet IEC 60825-1 Anwendung: eine Leistung der Laserklasse 2 ist stets sicher im öffentlichen Bereich.
Sofern Menschen unter dem befestigten Lasersystem hindurchlaufen können, beträgt die minimale Aufhängungshöhe 3 Meter (in Deutschland: 2,7m). Die tatsächliche Emission im öffentlichen Bereich darf die der Laserklasse 3R niemals übersteigen!
Natürlich können trotzdem Laser der Laserklasse 4 für ins Publikum gerichtete Lasershows eingesetzt werden. Es muss aber sichergestellt werden, dass im öffentlichen Bereich die Leistung nicht über der der Laserklasse 2 liegt. Bitte beachten Sie die örtlichen Vorschriften in Ihrer Region.
Wann braucht man einen Laserschutzbeauftragten?
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV schreibt vor, dass bei Lasern der Laserklassen 3R, 3B und 4 ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen ist.
siehe unten "Laserschutzbeauftragter"
Können Laser Videokameras oder Fotoapparate beschädigen?
Ja, Laser können Videokameras beschädigen.
Das geschieht aufgrund der stark gebündelten Strahlen. Eine Videokamera hat einen sehr empfindlichen Sensor, um die auftreffenden Photonen in elektronische Impulse umzuwandeln. Laserstrahlen haben eine sehr hohe Energiedichte in dem Punkt, mit welchem sie den Kamerasensor treffen. Der Abstand zum Laser ist ein ausschlaggebender Faktor: Je weiter weg von der Laserquelle, desto weniger gefährlich ist es, die Lasershow zu filmen.
Der Einsatz eines optischen Zooms (oder anderer Linsen) erhöht die Gefahr der Beschädigung des Kamerasensors, da die Strahlen sogar noch stärker im Sensor gebündelt werden.
Bei professionellen Lasershows sind üblicherweise durch den Bediener der Laseranlage bestimmte Sicherheitszonen in der Software definiert, um die Laser bei den Kamerapositionen abzublenden.
Filmen Sie keine Lasershows aus der Nähe! Zoomen Sie nicht in den Laserstrahl!
Laser beschädigte Kamerasensor / Videoprojektor - war das auch für das menschliche Auge gefährlich?
Auch wenn Laserstrahlen Ihren Kamerasensor oder Ihren Videoprojektor beschädigt haben, war es nicht unbedingt gefährlich für das menschliche Auge:
Kamerasensoren und Videoprojektor LCDs reagieren viel empfindlicher auf Lichteinfall als das menschliche Auge.
Wenn aus der Entfernung gefilmt wird, schaden Laser den Kamerasensoren überlicherweise nicht, aber wenn in den Strahl gezoomt wird, agiert die Optik wie ein Brennglas - und fokussiert den bereits sehr starken Strahl direkt auf den Sensor (welchen in den meisten Fällen nicht einer normalen Sensorgrösse entspricht).
Das menschliche Auge "zoomt" nicht, und der Empfangsbereich ist viel grösser im Vergleich zum auf das auf die Netzhaut projizierte Bild.
Eine sichere Lasershow (Klasse 2 in MPE Bereichen) schädigt das menschliche Auge nicht, kann jedoch zu Beschädigungen an Kamera-/Fotosensoren oder Videoprojektoren führen.
Benötige ich spezielles Fachwissen um einen Laserprojektor bedienen zu dürfen?
Generell ist kein spezielles Wissen notwendig, um einen Laserprojektor zu bedienen. Allerdings können Laser durchaus gefährlich sein, wenn man sie nicht richtig bedient.
Bedingt durch die Kohärenz (Gleichwelligkeit) des Laserlichts (selbe Richtung und Welleneigenschaft von dem Licht - unterschiedlich zu den normalen Lichtquellen), ist der Laserstrahl für das menschliche Auge gefährlich oder hat auch Einwirkungen auf optische Sensoren da der Laserstrahl sehr stark gebündelt ist.
Wenn die örtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, ist es selbstverständlich möglich eine sichere Lasershow durchzuführen.
Die Vorschrift IEC 60825-1 ist international gültig und anerkannt und enthält Informationen über Lasersicherheitsbestimmungen. Die meisten Länder beziehen sich auf diese Vorschrift zur Lasersicherheit.
In manchen Ländern ist die Haltung gegenüber dem „Mysterium Laser" kritischer, deshalb gilt es dort zusätzliche Vorschriften einzuhalten.
Generell ist es das Wichtigste im Umgang mit Lasern besonders sorgsam zu sein. Die Verantwortung für den Betrieb liegt beim Betreiber / Laserschutzbeauftragten (in D, A).
Generelle Sicherheitsempfehlungen:
- Niemals Einzelstrahlen in das Publikum projizieren. Diese können über dem Publikum hinweg geschossen werden mit beliebiger Leistung wenn die Mindesthöhe von 3 Metern (in Deutschland 2,7m) eingehalten ist.
- Eine Not-Aus Funktion muss das sofortige Abschalten des Systems ermöglichen, wenn beispielsweise die Laser durch Personen manipuliert werden könnten oder eine Person die Sicherheitszone betritt.
- Halten Sie Minderjährige fern von den Laserprojektoren
- Beschäftigen Sie sich mit der Sicherheitssystem von den Laserprojektoren damit sie rechtzeitig handeln können. In manchen Ländern (z.B. Deutschland) ist es notwendig, dass während der Show ein Laserschutzbeauftragter vor Ort ist.
Die Laserprojektoren sind an sich nicht gefährlich – die Gefahr kommt immer von der falschen Bedienung.
Muss ich eine Lasershow bei einer Behörde anzeigen?
Oft kommt die Frage auf, wo man denn eine Lasershow in Deutschland anzeigen müsse. Es kursieren dazu verschiedene, sehr unterschiedliche Aussagen und viele davon waren vor längerer Zeit korrekt, sind aber überholt:
Mit Erscheinen der OStrV und der Klärung der inhaltlichen Details in der TROS wurde, auch in den neuesten Aktualisierungen nochmal deutlicher, klargestellt:
In Deutschland ist die Anzeige einer Lasershow bei einer Behörde NICHT erforderlich!
Es gibt dazu eine Ausnahme: die TROS in ihrer Ausgabe Juli 2018, Teil 3 beschreibt
in 4.5.1, Hinweis: "Bei Verwendung von Showlasern, bei LiDAR-Anwendungen oder anderen Lasereinrichtungen im Freien, bei denen eine Gefährdung des Luftverkehrs möglich ist, ist eine Meldung des Betriebes gemäß Luftverkehrsordnung bei der örtlichen Flugsicherung erforderlich."
Auch konkrete Anfragen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommen zur selben Schlussfolgerung (25.04.2019):
"[..] Es ist ausreichend, wenn Sie das entsprechende Lasergerät in einer Gefährdungsbeurteilung aufgreifen. Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, können Sie sich an das lokale Gewerbeaufsichtsamt wenden. [..] "
Es ist also so, dass die Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle im Bezug auf die Sicherheitsbeurteilung von Lasershows bekommt. Eine Anzeige / Meldung oder gar Anmeldung einer Lasershow bei einer Behörde ist daher in Deutschland NICHT erforderlich.
Gleichwohl macht es Sinn, den eigenen Versicherungsträger (Haftpflicht) ggf über den generellen Einsatz von Lasersystemen in Kenntnis zu setzen und dessen mögliche Anforderungen zu berücksichtigen.
Die Bezugnahme auf die MVStättVO (Revision 2014) für Lasershows ist weiterhin korrekt für das Heranziehen der Relevanz "arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften" und führt dann als Grundlegendes Erfordernis ebenfalls direkt auf die OStrV in Verbindung mit der TROS.
Quelle: www.laserschutzseminar.de
Wie funktioniert ein Showlaser?
Quelle: www.laserworld.com
Lasersysteme
Lasersysteme werden gemäß ihrer Gefährlichkeit verschiedenen Laserklassen zugeordnet (Laserklassen siehe unten). Als gefährliche Laserklassen gelten die Klassen 3B und 4: Geräte dieser Laserklassen bedürfen ggf. gesonderter Sicherheitsmaßnahmen, abhängig von den lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich ist für die Klassifizierung von Lasersystemen der Hersteller verantwortlich - die Laserklasse bezieht sich ausschließlich auf das Gerät und sagt NICHTS über die Gefährlichkeit einer möglichen Publikumsbestrahlung mit dem Laser aus!
Im Publikumsbereich ist eine Bestrahlung innerhalb der Grenzen des MZB Werts einzuhalten - auch mit Klasse 4 Lasern im sichtbaren Wellenlängenbereich ist dies normalerweise durch geeignete Maßnahmen problemlos möglich. Der Wert am Gerät wird als GZS, also Gesamte Zugängliche Strahlung, bezeichnet, wohingegen die Bestrahlungsstärke im Publikumsbereich mit MZB (Maximal Zulässiger Bestrahlungswert) bezeichnet wird. Dieser bewegt sich in der Regel in den Grenzen der Laserklasse 2.
Generelle Sicherheitsempfehlungen:
- Niemals Einzelstrahlen in das Publikum projizieren. Diese können über dem Publikum hinweg geschossen werden mit beliebiger Leistung wenn die Mindesthöhe von 3 Metern (in Deutschland 2,7m) eingehalten ist.
- Eine Not-Aus Funktion muss das sofortige Abschalten des Systems ermöglichen, wenn beispielsweise die Laser durch Personen manipuliert werden könnten oder eine Person die Sicherheitszone betritt.
- Halten Sie Minderjährige fern von den Laserprojektoren
- Beschäftigen Sie sich mit der Sicherheitssystem von den Laserprojektoren damit sie rechtzeitig handeln können. In manchen Ländern (z.B. Deutschland) ist es notwendig, dass während der Show ein Laserschutzbeauftragter vor Ort ist.
Die Laserprojektoren sind an sich nicht gefährlich – die Gefahr kommt immer von der falschen Bedienung.
Laserklasse 1
Laser der Klasse 1 sind unter vernünftigerweise vorhersehbaren Betriebsbedingungen, auch bei Verwendung optischer Hilfsmittel, sicher. Ist die Strahlung zugänglich, dann ist sie so schwach, dass jedwede Schädigung ausgeschlossen werden kann. Ist die Strahlung gefährlich, dann ist sie wegen des technischen Aufbaus der Lasereinrichtung unzugänglich, auch bei Fehlmanipulation. Große Laseranlagen im Industriebereich sind in der Regel so gekapselt, dass sie als Laser der Klasse 1 betrieben werden. Dies besonders auch deshalb, weil die Laserstrahlung im nicht-sichtbaren Wellenlängenbereich liegt.
Laserklasse 1M
Laser der Klasse 1M emittieren einen zugänglichen Laserstrahl im Wellenlängenbereich 302,5 - 4000nm der entweder divergent verläuft oder aufgeweitet ist.
Für den gesamten Strahl ist eine Strahlungsleistung bis 0,5W (= Grenzwert für Klasse 3B) zulässig. Im Wellenlängenbereich 400-1400nm wird der Strahl von der Pupille beschnitten, weshalb nur ein Teilstrahl , der den Grenzwert der Klasse 1 nicht überschreitet, ins Augeninnere gelangen kann. Die Pupille macht dabei den eigentlich gefährlichen Laser augensicher.
Laser der Klasse 1M können gefährlich sein, wenn sich ein optisches Instrument (Lupe, Mikroskop, Fernglas) vor dem Auge befindet. eine Brille stellt kein optisches Instrument dar, da sie lediglich den eigentlich korrekten Sichbereich des Auges herstellt. Bei Lasern der Klasse 1M muss der Hersteller angeben, bei welchen optischen Instrumenten vor dem Auge der Laser gefährlich werden kann.
Laserklasse 1C
Die Laserklasse 1C ist neu mit Stand 07-2015 und bildet eine Klasse für Geräte, die für den Kontakt mit dem „Zielobjekt“ wie z. B der Haut vorgesehen sind.
Dies sind beispielsweise Geräte, die zur Haarentfernung, Hautfaltenreduzierung, Tattooentfernung und der Aknebehandlung - einschließlich für den Heimgebrauch - vorgesehen sind, können der Laserklasse 1C zugeordnet werden. Dabei müssen Schutzmaßnahmen ein Austreten von Laserstrahlung oberhalb der GZS von Klasse 1 verhindern. Geräte der Klasse 1C verfügen für gewöhnlich über spezielle Kontaktschalter, die ein unbeabsichtigtes Austreten von Laserstrahlung bei korrekter Verwendung des Geräts verhindern. Häufig wird die elektrische Leitfähigkeit der Haut in den Schutzmechanismus mit eingebunden.
Laserklasse 2
Laser der Klasse 2 strahlen nur im sichtbaren Wellenlängenbereich (400-700nm) und emittieren im Dauerstrichbetrieb (CW-Laser) höchstens 1 Milliwatt an Leistung ab. Der zufällige, direkte Blick in den Laserstrahl erzeugt ggf eine Blendung, führt aber zu keinem Schaden, auch nicht bei Verwendung optischer Hilfsmittel. Blickt man absichtlich in den Strahl, so wird das reflexartige Schließen der Augenlider (Lidschlussreflex) unterdrückt. Dies sollte vermieden werden.
Laserklasse 2M
Laser der Klassse 2M emittieren einen zugänglichen Laserstrahl im sichtbaren Wellenlängenbereich (400-700nm), der entweder divergent verläuft oder aufgeweitet ist.
Für den gesamten Strahl ist eine Strahlungsleistung bis 0,5W (= Grenzwert für Klasse 3B) zulässig. Im Wellenlängenbereich 400-1400nm wird der Strahl von der Pupille beschnitten, weshalb nur ein Teilstrahl , der den Grenzwert der Klasse 1 nicht überschreitet, ins Augeninnere gelangen kann.
Laser der Klasse 1M können gefährlich sein, wenn sich ein optisches Instrument (Lupe, Mikroskop, Fernglas) vor dem Auge befindet. eine Brille stellt kein optisches Instrument dar, da sie lediglich den eigentlich korrekten Sichtbereich des Auges herstellt. Bei Lasern der Klasse 1M muss der Hersteller angeben, bei welchen optischen Instrumenten vor dem Auge der Laser gefährlich werden kann.
Laserklasse 3R
Laser der Klasse 3R dürfen im sichtbaren Bereich (400-700nm) bis 5mW Leistung abstrahlen (entspricht 5 mal Klasse 2), im übrigen Bereich den 5-fachen Grenzwert für Klasse 1, ohne dass der Strahl aufgeweitet sein muss.
Erleichterungen gegenüber der Klasse 3B ist, dass kein Schlüsselschalter, keine Anschlußmöglichkeit für ein Interlocksystem und auch keine Zutrittsbeschränkung erforderlich ist.
Eine direkte Bestrahlung der Augen vermeiden. Den Lidschlussreflex nicht unterdrücken. Ansonsten können derartige Systeme im Showlaserbereich üblicherweise als unbedenklich eingestuft werden.
Laserklasse 3B
Laser der Klasse 3B geben im Dauerstrichbetrieb (CW-Laser) maximal eine Leistung von 500mW ab. Das Betrachten der Strahlauftreffstelle auf einer nichtreflektierenden Wand (diffuse Reflexion) führt zu keinem Augenschaden. Nach Norm soll dabei eine Distanz vom Bild mehr als 13 cm und die zusammenhängende Betrachtungsdauer nicht mehr als 10s betragen.
Der direkte Blick in den Strahl oder in eine spiegelnde Reflexion kann zu Augenschäden führen. Nicht dem Strahl aussetzen, ausser in einem Abstand in dem der MZB Wert eingehalten wird.
Laserklasse 4
Alle Laser, die die Bedingungen der Klassen 1, 1M, 1C, 2, 2M, 3R oder 3B nicht erfüllen, werden der Klasse 4 zugeordnet. Für die Laserklasse 4 gibt es keine obere Begrenzung. Strahl wie auch Reflexion gefährden Augen und Haut. daher Betrahlung von Augen und Haut vermeiden, wenn der MZB Wert nicht eingehalten wird. Durch geeignete Maßnahmen können auch Klasse 4 Laser (die im Dauerstrichbetrieb und zwischen 400 und 700nm arbeiten) problemlos für Publikumsshows (Audience Scanning) eingesetzt werden. Der MZB Wert darf dabei nicht überschritten werden.
Laser der Klasse 4 können auch Brände oder Explosionen auslösen, ein Umgang erfordert daher ganz besondere Wachsamkeit.
Vorschriften / Tools
DGUV Information 203-036
Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen
In der DGUV Information 203-036 „Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen“ werden die Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Show- und Projektionslasern ausführlich beschrieben und mit Beispielen und Grafiken erläutert.
OStrV
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
TROS
Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
GVU-I 5007
Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke
Laserstrahlung
Eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
BGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Fachthemen: Laserstrahlung
Laserworld Online Tools
Die Fa. Laserworld bietet verschiedene Tools, welche die Arbeit vereinfachen und erleichtern sollen.
Technikvideos - Showlaser
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Harald Lesch: Sind Laserschwerter möglich?